Mittelfristiges Programm zu 2024-2026 (MFP) und Grüne Transformation, 6. September 2023
 
Das mittelfristige Programm (MFP) ist ein wichtiges Richtliniendokument, das den Budget-Vorbereitungsvorgang der Zentralverwaltung in Gang setzt. Das MFP mit Regelungen zu grundlegenen makroökonomischen ZIelen, Politiken und vorrangigen Reformbereichen zum Zeitabschnitt 2024-2026 wurde am 6. September 2023 bekanntgegeben. Der Betreff “Grüne Transformation” wurde im MFP 
  • unter dem Titel “Hauptziele”,
  • unter den “Makroökonomischen Zielen und Politiken”
  • mit dem Titel “Grüne Transformation" im Zusammenhang der “Politiken und Maßnahmen” behandelt. Die Einzelheiten dazu wurden in der Bemerkung mit Anhang zusammengefasst. 
Betrachtet man die Regelungen zu vorrangigen Reformbereichen, die im MFP-Kalender Termine erhielten, Vorgänge, die mit der grünen und digitalen Transformation zusammenhängen und die festgelegten Termine, dann sind einige auffällige Punkte wie unten angegeben:
  • Vorgesehen wird hinsichtlich Wachstum  und Handel: “Im Umfang der einheimischen Herstellung und produktorientierter technologischer Transformation in der Industrie, ist die digitale und grüne Transformation betreffend die Strategie der national kritischen Rohstoffe zum Zwecke der Reduzierung der Importabhängigkeit und der Versorgungssicherheit vorbereitet werden (2024, 2. Quartal)” 
  • hinsichtlich der grünen und digitalen Transformation: 
  1. Im Rahmen der Anpassung an die Gesetzgebung zum Klimawandel, an das Emissionshandelssystem (EHS) und den Grenzausgleichsmechanismus für Kohlenstoff (CBAM) “die Reduzierung der Treibhausgasemissionen zur Umsetzung und Fortsetzung der grünen Transformation sowie des Ziels von Netto-Null-Emissionen im Jahr 2053, und im Rahmen der Anpassung an den Klimawandel, die Planung als auch Regulierung der Anwendungsmittel als Gegenmaßnahmen zum Klimawandel (2024, 1. Quartal (unbefristet))”, 
  2. Im Rahmen der Grünen Taxonomie und der nachhaltigen Finanzierung: “Aufbau eines an das internationale Klassifizierungssystem angepasste und die Bedürfnisse der Türkei beachtende Nationale Grüne Taxonomie, die Steigerung der institutionellen Kapazität im Rahmen nachhaltiger Finanzierung, die Entwicklung eines grünen Finanz-Ökosystems, Aufbau einer rechtlichen Infrastruktur zur Messung der Beiträge, die Banken für die Analyse von klimabedingten Finanz-Risiken und Umweltzielen leisten, die Entwicklung von innovativen und nachhaltigen Finanzmitteln und Bereitstellung der finanziellen Bedürfnisse von Investitionen im Rahmen der Kriterien zu Umwelt, Soziales und Verwaltung (2025, 1. Quartal (unbefristet))”, 
  3. Im Rahmen der einheimischen Energiequellen: “Die gesetzliche Regelung des Beheizungsangebots zum Zwecke der Bewertung des Beheizungspotentials der Türkei und der Nutzung der Abwärme (2024, 2. Quartal)”. 
Die Regulierung des MFP zur grünen Transformation liegen im zentralen Interesse der Maschinenbauindustrie. Turkish Machinery hat es sich zum Ziel gesetzt, mithilfe ihrer Bemühungen unter der Marke “Mundus Plus” ihren Beitrag zur Volkswirtschaft und der Entwicklung sowie der Transformation der Maschinenbauindustrie zu leisten, eine nachhaltige Wertschöpfungskette zu führen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, und beobachtet deshalb im Bewusstsein ihrer Verantwortung sämtliche Entwicklungen zur “Grünen Transformation”. 
 
ANHANG:
 
  • MFP 2024-2026 und die Grüne Transformation: 
  1. Unter den Regelungen zu den grundlegenden makroökonomischen Zielen von 2024-2026, die Politiken und vorrangigen Reformbereichen im MFP wurden die Regelungen zur “Grünen Transformation” unter drei Überschriften zusammengefasst. 
  2. Die Grüne Transformation wurde unter der Überschrift “Hauptziele”; 
  3. mit folgenden Ansätzen behandelt: “Verbesserung der technologischen Komposition des Exports”,
  4. “Die Führung von integrierter und umweltfreundlicher Politiken insbesondere in den Zweigen Energie, Transport und Landwirtschaft zur Stärkung der Stellung der Türkei als internationaler Wettbewerber mit Herstellungstechniken, die sich auf nachhaltige, emissionsarme Hochtechnologie stützen”, 
  5. “die Stärkung der Nachhaltigkeit von öffentlichen Finanzmitteln”. 
  • Das Thema der Grünen Transformation wurde unter der Überschrift “Makrowirtschaftliche Ziele und Politiken” aus der Perspektive von Wachstum, Beschäftigung, Zahlungsbilanz, finanzielle Stabilität und öffentliche Finanzen und im Rahmen der umzusetzenden “Politiken und Maßnahmen” behandelt. Dementsprechend fielen die Äußerungen:
1. Wachstumsperspektive,
  • Wettbewerbsfähige Cluster-Initiativen mit Nachhaltigkeitspotenzial sollen durch Motivierung zur effektiveren Teilnahme sowie zur Teilnahme der Stakeholder unterstützt werden, 
  • Neben Digitaltechnologien wie künstliche Intelligenz, autonome Systeme, Cloud-Computing und Big-Data-Analyse soll auch die Nutzung von grünen Technologien verbreitet werden. 
2. Aus der Beschäftigungsperspektive wurden folgende Themen angesprochen:
  • In den Bereichen grüne und digitale Transformation sind Berufsstandards und Kompetenzen zu bestimmen, notwendige Aktualisierungen in bestehenden Berufsstandards durchzuführen sowie die Lücke in grüner und digitaler Kompetenz zu schließen, 
  • Programme für aktive Belegschaften sind bei der Herstellung einer Anpassung der Belegschaft an die durch die grüne und digitale Transformation bedingten Arbeiten sowie bei der Entwicklung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten effektiv umzusetzen, 
  • Die Teilnahme von Frauen am durch die digitale und grüne Transformation veränderten Arbeitsmarkt ist auf vollständige, gleichberechtigte, sichere und effektive Art und Weise zu gewährleisten, 
  • Im Rahmen der Umsetzung eines gerechten Übergangsprozesses ist die Bedarfsanalyse der Beschäftigten in Regionen und Berufsgruppen vorzunehmen.
3. Aus der Perspektive der Zahlungsbilanz wurde folgendes genannt:
  • Im Rahmen der digitalen und grünen Transformation ist eine Strategie für national kritische Rohstoffe zu entwickeln, die die Importabhängigkeit reduzieren und die Angebotssicherheit gewährleisten soll, 
  • Die Nutzung nachhaltiger Energie in bestehenden und zukünftigen Freihandelszonen und Industrieparks zu verbreiten, den Beitrag in die grüne und zyklische Ökonomie zu erhöhen, die Umsetzung von Regelungen, die in den Bereichen der Hochtechnologie umgehend Fremdinvestitionen in die Region bewirken könnten, 
  • Bei der Vergabe der Eximbank-Unterstützungen für die Finanzierung von hochtechnologischen und wertschöpfenden Exporten sollte die grüne und digitale Transformation vorrangig behandelt werden, 
  • Die Diversifizierung und Aktivierung von Mitteln zur Finanzierung von Exporten, bei denen der Kohlenstoffpreismechanismus sektoral zu zusätzlichen Kosten führt. 
4. Aus der Perspektive der finanziellen Stabilität und öffentlichen Finanzen wurden folgende Punkte berücksichtigt: 
  • Stärkung des Bewusstseins zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (USGK), Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen im Bereich der grünen Finanzierung, 
  • Aktualisierung der Rechtsvorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen im Sinne der Anpassung an internationale Normen und Standards und einem Einkaufsansatz, der Digitalisierung, Innovation und Nachhaltigkeit unterstützt, sowie die Umsetzung der Regulierung von branchenspezifischen öffentlichen Beschaffungsaktivitäten.
i. Im MFP fand der Titel “Grüne Transformation” umfangreiche Zuwendung, die vorgesehenen “Politiken und Maßnahmen” wurden detailliert. Dementsprechend fielen die Äußerungen:
  1. Vorbereitung einer grundlegenden rechtlichen Regelung, in dem die Anwendungen zum Klimawandel in einer holistischen Art und Weise behandelt werden, sind abzuschließen, 
  2. Die gesetzliche Grundlage des nationalen Emissionshandelssystems (NEHS) sind in einer an den Grenzausgleichsmechanismus der EU für Kohlenstoff (CBAM) angepassten Form zu entwickeln und Vorbereitungen zu finanziellen Verpflichtungen in der Übergangsphase zu treffen,
  3. Ausführung von Arbeiten zur Vorbereitung einer an den Entwicklungsplan angepassten, langfristig niedrige Emissionswerte berücksichtigenden Entwicklungsstrategie mit Blick auf das Netto-Nullkohlenstoffemissionsziel für 2053,
  4. Im Rahmen des europäischen Green Deals sind zu Quellen, Prozess- und Energieeffizienz, Digitalisierung u.ä. Bereichen sektorale Roadmaps für Unternehmen zu erstellen und Anstrengungen zur Stärkung des Wahrnehmungsbewusstseins zu unternehmen,
  5. zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit auf Exportmärkten vor allem in der EU und der Erhöhung der Stellung der Türkei in Lieferketten ist der Aktionsplan für den grünen Deal zu aktualisieren,
  6. Aufbau einer Infrastruktur zur Beobachtung und Preisgestaltung für Treibgasemissionen im Sinne der Klimaziele,
  7. Unterstützung von F&E- und Innovationsarbeiten zur Entwicklung eines Mikronetz-Managements und der Digitalisierung mit Technologien wie Energiespeicher, Wasserstoff- und Kohlenstoffabscheidung, Nutzung und Speicherung, die im Sinne des Grenzausgleichsmechanismus für Kohlenstoff (CBAM) und des Netto-Nullemissionsziels für 2053 den Energiewandel unterstützen, 
  8. Effizienzbewertung der Anpassung an die Gesetzgebung, deren Entwurf im Rahmen der zyklischen Wirtschaftspolitiken der EU noch vorbereitet wird, ist vorzunehmen, ein Aktionsplan für eine Nationale Zyklische Wirtschaft ist vorzubereiten; im Rahmen eines nachhaltigen Produktions- und Verbrauchsansatzes sind materielle Rückgewinnung und Abfallmanagement vorrangig zu behandeln; industrielle Symbiose-Anwendungen sind zu ermutigen, 
  9. Zum Zwecke der Verbreitung des zyklischen Wirtschaftsmodells und des Grünen Deals der EU ist in der Produktionsindustrie die Gesetzgebung zu Öko-Design und nachhaltige Produkte zu befolgen, um Richtlinien zur Berechnung und Beobachtung des Kohlenstoff-Fußabdrucks und sonstiger Indikatoren zu entwickeln, und die benötigte digitale Infrastruktur zu unterstützen, 
  10. Nullabfall-Praktiken sind zu verbreiten,
  11. Standards für rückgewonnene Sekundärprodukte sind zu bestimmen, um ein Förder- und Orientierungssystem zu entwickeln und gesetzliche Regelungen zu treffen,
  12. Gesundheitsschutz und Sicherheit sowie die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sind verstärkt zu bewahren und die Verbreitung eines erneuerten Produktsystems im Rahmen des nachhaltigen Verbrauchsmodells ist voranzutreiben,
  13. Die Auswirkungen des Übergangsprozesses zur grünen und zyklischen Wirtschaft auf die Arbeitsmärkte sind zu analysieren und unter Berücksichtigung eines gerechten Übergangs ist die Kompetenz der Arbeitskräfte in den neu entstandenen Berufen zu steigern,
  14. Grüne öffentliche Beschaffungsstrategien sind zu entwickeln und Beschaffungskriterien zu bestimmen, die den grünen Wandel unterstützen,
  15. Umweltfreundliche Transport-Terminals mit Multimodus sind aufzubauen,
  16. Förderungen für die Anwendung von grünem Hafen werden zur Verfügung gestellt, die Nutzung umweltschädlicher Maschinen und Ausstattungen ist zu reduzieren,
  17. Zum Zwecke der Weiterverbreitung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist ein Ladenetzwerk zu entwickeln, vor allem ist die Nutzung von einheimischen elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu unterstützen,
  18. Nutzung von Technologien und Materialien in Straßenbauprojekten, deren Geräuschpegel und Treibgasemissionen niedrig sind, ist voranzutreiben,
  19. Projekte, die den Übergang zu kohlenstoffarmen Systemen im urbanen Transport erleichtern und auf die Nachhaltigkeit des Transports ausgerichtet sind, sind umzusetzen,
  20. Entwicklung von Projekten, die mit dem Modell der erneuerbaren Energieressourcen die Bedingung der Nutzung von einheimischen Produkten enthält, sind fortzuführen,
  21. Zur Nutzung des Wärmepotentials der Türkei und der Nutzung der Abwärme ist eine gesetzliche Regelung zum Wärmeangebot zu treffen,
  22. das Dokument zur Strategie der neuen Energieeffizienz und der II. Aktionsplan zur nationalen Energieeffizienz sind umzusetzen,
  23. Arbeiten zur Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden und Dienstleistungen sind fortzusetzen, um die notwendige technische und administrative Infrastruktur für eine breitere Verwendung der Energieleistungsverträge auszubauen,
  24. Ansatz der Niedrigstenergiegebäude (nEG), der hohen Energieleistung in öffentlichen, gewerblichen und Wohngebäuden sowie den gleichzeitigen Verbrauch erneuerbarer Energien vorsieht, ist zu verbreiten,
  25. Im Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung ist der Waldbestand zu bewahren und zu erweitern, um die Schaffung neuer Senkenbereiche fortzuführen; die industriellen Anbautätigkeiten sind auf geeigneten Landstücken fortzuführen,
  26. Die effizientere Nutzung von Äckern und Wasserquellen ist durch landwirtschaftliche Praktiken und neue Technologien zu verbreiten, die resistent gegen den Klimawandel sind,
  27. Der vorhandene Fördermechanismus wird durch die Erweiterung der Finanzierungsalternativen für den grünen Wandel überprüft, die institutionelle Kapazität der nachhaltigen Finanzierung ist zu steigern, und das grüne Finanz-Ökosystem dadurch weiterzuentwickeln, 
  28. Arbeiten an einer rechtlichen Regelung zur Erstellung einer Nationalen Grünen Taxonomie, die mit internationalen Beispielen für Taxonomien vor allem dem der EU kompatibel sind und die Bedürfnisse der Türkei berücksichtigen,
  29. Regelungen zur Beschleunigung des Übergangs zu nachhaltigen Bankpraktiken im Bankensektor und zum Management finanzieller Risiken, die aufgrund des Klimawandels entstehen, sind vorzunehmen,
  30. Die Kriterien zum Nachhaltigkeitsbericht von Unternehmen sind auf der Grundlage der Nachhaltigkeit auf Finanzmärkten durch die Entwicklung von neuen Regelungen und Praktiken in Anpassung an internationale Standards zu aktualisieren; die Einrichtung eines Sicherheits- und Bestätigungssystems für dritte Parteien zur Erstellung von Berichten zu Umwelt, Sozialem und Administrativen sowie die Integration der Daten in das zukünftige System sind zu gewährleisten,
  31. Im Rahmen der Umwelt-, sozialen und administrativen Kriterien ist die Teilnahme an internationalen Finanzmärkten zu beschleunigen, sowie innovative und nachhaltige Finanzmittel zu entwickeln, die auf den grünen Wandel ausgerichtet sind, um den Finanzbedarf von Investitionen zu decken.